Vortrag am Samstag, 3. August 2019 um 19 Uhr im Schloss Zeilitzheim von Dr. Martin Klein (Arzt für Neurologie). Dies ist eine Veranstaltung der Giordano Bruno Stiftung Unterfranken e.V.
Der Eintritt ist frei!
Informationen:
Sowohl der Begriff des Hirntodes, wie auch die Organspende und insbesondere die aktive Sterbehilfe werden in hohem Maße kontrovers diskutiert. Dabei spielen weltanschaulich- religiöse (Vor) Urteile eine besondere Rolle und insbesondere Aussagen für die Beibehaltung des § 216 ( Verbot der Tötung auf Verlangen) werden oft lautstark und empörungsgesteuert, aber begründungsarm vorgetragen. An dieser Stelle sei schon gesagt: Wer die liberale Forderung nach Legalisierung der aktiven Sterbehilfe (unter bestimmten Voraussetzungen) mit der „Euthanasie“-Praxis der Nationalsozialisten gleichsetzt, wie dies der kürzlich verstorbene katholische Philosoph Robert Spaemann – als einer von vielen- immer wieder tat, verharmlost die Verbrechen der Nazis und verniedlicht das Leid der Holocaust Opfer! Auf der Basis eines subjektivistisch – interessegeleiteten Standpunkts existieren weder vernünftige Gründe gegen die Festlegung des Hirntodes als Tod des Menschen, noch gegen eine Organspende nach dem Tod und schon gar nicht gegen eine in engen Grenzen gefasste Legalisierung der aktiven Sterbehilfe. Diese Aussagen möchte ich in einem ca 30 minütigen Vortrag begründen.
Dr. med. Martin Klein